Stadionverordnung - ATS Sportpark Heimstetten
Die Gemeinde Kirchheim b. München hat folgende, aktuell gültige Stadionverordnung erlassen. Ihr Geltungsbereich umfasst sämtliche umfriedeten Versammlungsstätten und öffentlichen Anlagen des Sportparks Heimstetten, Am Sportpark 2, 85551 Kirchheim b. München.
Der Sportpark Heimstetten dient nach ihrer Widmung vornehmlich der Austragung von Fußballspielen und der Durchführung von Großveranstaltungen mit überregionalem oder repräsentativem Charakter sowie dem Vereinssport. Ein Anspruch der Allgemeinheit auf Benutzung der Versammlungsstätten und der öffentlichen Anlagen besteht nicht.
Der SV Heimstetten übt als Beauftragter das Hausrecht aus.