Allgemeine Informationen zu Datenverarbeitungen für Mitarbeiter gem. Artikel 13 DSGVO

Verantwortliche Stelle:
Sportverein Heimstetten
Am Sportpark 2
85551 Heimstetten

Datenschutzbeauftragter:

Der SV-Heimstetten benötigt keinen eigenen Datenschutzbeauftragten. Sie können Sich in allen Fragen des Datenschutzes jedoch an den Vorstand des Vereins wenden, der die Rolle des Datenschutzbeauftragten überimmt.

Dr. Magnus Harlander

Am Sportpark 2
85551 Heimstetten
Deutschland

E-Mail: datenschutzbeauftragter@sv-heimstetten.de

Website: www.sv-heimstetten.de

 

1. Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder –nutzung

Die Datenerhebung, -nutzung und -übermittlung von Personaldaten erfolgt zu eigenen Zwecken und zur Erfüllung gesetzlicher und sozialversicherungsrechtlicher Verpflichtungen.

2. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung

Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten unserer Mitarbeiter ist der § 26 BDSG-neu (Datenverarbeitung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses) und Artikel 6 Abs.1 Buchstabe b) DSGVO (Datenverarbeitung für die Erfüllung eines Vertrages) i.V. mit Artikel 6 Abs.1 Buchstabe e) DSGVO (Datenverarbeitung für eigene Zwecke) nachdem die Verarbeitung zulässig ist.

3. Empfänger oder Kategorien von Empfängern denen die Daten mitgeteilt werden

Grundsätzlich geben wir keine personenbezogenen Daten unserer Mitarbeiter an Dritte weiter, es sei denn eine Weitergabe ist aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder zur Auftragserfüllung zwingend
erforderlich. In diesem Fall werden Betroffene darüber informiert sofern diese nicht bereits Kenntnis darüber haben.

4. Datenübermittlung in Drittstaaten

Eine Übermittlung der Daten an Staaten außerhalb der EU bzw. EWR (Drittstaaten) ist nicht geplant.

5. Aufbewahrungsdauer personenbezogener Daten

Grundsätzlich löschen wir personenbezogene Daten wenn der Zweck für den die Daten erhoben wurden entfallen ist, z.B. bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten einer Löschung entgegenstehen. Ist eine Löschung nicht möglich, z.B. Daten die in einem elektronischen Archivsystem gespeichert sind werden für eine weitere Verarbeitung gesperrt.

Die Aufbewahrungsdauer bzw. die Löschfristen von Mitarbeiterdaten ist abhängig von der Datenkategorie (Arbeitsvertrag, Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Meldungen an die Sozialversicherungsträger etc.). Eine genaue Auflistung der von uns verarbeiteten Datenkategorien führen wir in einem elektronischen Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten gem. Artikel 30 DSGVO, das wir Mitarbeitern auf Anfrage gerne zur Verfügung stellen.

Daten die wir zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen löschen wir gem. Artikel 17 Absatz 3 Buchstabe e) DSGVO nicht. Dazu gehören beispielsweise Verpflichtungserklärungen zur Wahrung der Vertraulichkeit personenbezogener Daten und zur Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowie Einwilligungserklärungen.

6. Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung

Jeder Mitarbeiter hat das Recht jederzeit Auskunft über seine bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Ebenso hat jeder Mitarbeiter das Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung seiner personenbezogenen Daten, sofern keine vorgeschriebene Datenspeicherung aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungspflichten besteht.

7. Einwilligungen

Mitarbeiter können Änderungen oder den Widerruf einer Einwilligung durch entsprechende Mitteilung an uns mit Wirkung für die Zukunft vornehmen.

8. Bereitstellung personenbezogener Daten

Zur Erfüllung gesetzlicher und sozialversicherungsrechtlicher Verpflichtungen im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses ist der Mitarbeiter verpflichtet personenbezogene Daten in dem Umfang zur Verfügung zu stellen wie es für die Vertragserfüllung notwendig ist. Dabei liegt es in der Verantwortung des Mitarbeiters dem Unternehmen als verantwortliche Stelle nur die Daten zur Verfügung zu stellen die zur Vertragserfüllung erforderlich sind (Minimalprinzip).

9. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Mitarbeiter haben das Recht die Datenschutzaufsichtsbehörde anzurufen und dort Informationen über ihre Rechte aufgrund des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und sonstiger Vorschriften über den Datenschutz, einschließlich der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), zu erfahren. Darüber hinaus ist die Aufsichtsbehörde Anlaufstelle für Beschwerden bei der Verarbeitung personenbezogener Daten.

Zuständige Aufsichtsbehörde für Bayern:

Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA)
Promenade 27
91522 Ansbach
Telefon: +49 (0) 981 53 1300
Telefax: +49 (0) 981 53 98 1300
E-Mail: poststelle@lda.bayern.de

Letzte Änderung: 29.10.2020 - 16:10 Uhr