Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Online-Partnerabschlüsse des SV Heimstetten e. V. (B2B)
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über kostenpflichtige Werbe-, Präsentations- und Partnerleistungen, die zwischen dem SV Heimstetten e. V., Am Sportpark 2, 85551 Kirchheim bei München, vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden, und Unternehmern über die Website des Vereins oder in sonstiger Textform abgeschlossen werden.
1.2 Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von einem Abschluss im Rahmen dieser AGB ausgeschlossen.
1.3 Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Partners gelten nur, wenn der Verein ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
2. Vertragspartner
Vertragspartner des Partners ist der
SV Heimstetten e. V.
Am Sportpark 2
85551 Kirchheim bei München
3. Vertragsgegenstand
3.1 Vertragsgegenstand sind die jeweils vom Partner online ausgewählten Partner- und Werbeleistungen des Vereins, insbesondere Anzeigen im Stadionmagazin, Audio-Durchsagen im Stadion, Spieltags- und Spielball-Präsentationen, Werbebanden, Meshbanner, Bus-Werbeflächen, Jugendteam-Trikotpartnerschaften, Trainingsanzug-Partnerschaften sowie gegebenenfalls weitere auf der Website angebotene Partnerleistungen.
3.2 Maßgeblich für Art, Umfang, Laufzeit und Vergütung der Leistung ist die jeweilige Leistungsbeschreibung im Online-Formular, in der Auftragsbestätigung oder im gesonderten Vertrag.
4. Vertragsschluss
4.1 Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt noch kein verbindliches Angebot des Vereins dar, sondern eine Aufforderung an Unternehmer, ein Angebot abzugeben.
4.2 Durch das Ausfüllen und Absenden des Online-Formulars mit dem Button „Kostenpflichtig als Unternehmen bestellen“ gibt der Partner ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab.
4.3 Die automatische Eingangsbestätigung bestätigt nur den Zugang der Anfrage und stellt noch keine Annahme des Angebots dar.
4.4 Der Vertrag kommt erst zustande durch eine ausdrückliche Auftragsbestätigung des Vereins in Textform oder durch Übersendung einer Rechnung / Vertragsbestätigung, aus der sich die Annahme ergibt.
4.5 Der Verein ist berechtigt, Angebote ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere bei fehlender Verfügbarkeit, rechtlichen Bedenken, verbandsrechtlichen Beschränkungen oder Unvereinbarkeit mit Vereinswerten.
5. Unternehmerbestätigung
5.1 Der Partner versichert mit Abgabe seiner Bestellung, ausschließlich als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB zu handeln.
5.2 Stellt sich heraus, dass die Bestellung nicht im Rahmen einer unternehmerischen Tätigkeit erfolgt ist, ist der Verein berechtigt, den Vertrag anzufechten, zurückzutreten oder die Durchführung abzulehnen.
6. Leistungen und Platzierung
6.1 Der Verein erbringt die vereinbarten Leistungen nach Maßgabe des jeweils gebuchten Pakets oder Einzelmoduls.
6.2 Die konkrete Platzierung von Werbeflächen, Bannern, Anzeigen, Audio-Spots und sonstigen Werbemitteln erfolgt nach den organisatorischen, technischen, sportbetrieblichen und tatsächlichen Gegebenheiten des Vereins.
6.3 Der Partner hat keinen Anspruch auf einen ganz bestimmten Platz oder eine bestimmte Positionierung, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
6.4 Ist eine vereinbarte Platzierung aus sachlichen Gründen nicht möglich oder nicht mehr möglich, ist der Verein berechtigt, eine gleichwertige Ersatzplatzierung vorzunehmen.
6.5 Sämtliche Leistungen stehen unter dem Vorbehalt der jeweils gültigen verbandsrechtlichen, sportrechtlichen, vereinsinternen und tatsächlichen Rahmenbedingungen.
7. Sportbetrieb, Ligazugehörigkeit, Spielanzahl, Ausfall von Veranstaltungen
7.1 Die Partnerleistungen beziehen sich auf den vereinbarten Vertragszeitraum und nicht auf eine garantierte Anzahl bestimmter Spiele, Gegner, Zuschauer, Berichte oder Reichweiten.
7.2 Änderungen der Ligazugehörigkeit, des Spielplans, der Anzahl von Heimspielen, der Pokalteilnahme, von Turnieren, Veranstaltungen oder sonstigen Rahmenbedingungen berühren die Wirksamkeit des Vertrages grundsätzlich nicht.
7.3 Entfallen einzelne Spiele, Veranstaltungen oder Aktivierungen oder verändern sich diese aus Gründen, die der Verein nicht zu vertreten hat, insbesondere aus sportlichen, organisatorischen, behördlichen, sicherheitsbedingten oder verbandsrechtlichen Gründen, besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung, sofern der Verein eine wirtschaftlich zumutbare Ersatz- oder Ausgleichsmaßnahme anbietet.
7.4 Der Verein bemüht sich in solchen Fällen um eine angemessene, sachgerechte Ersatzleistung.
8. Laufzeit und Verlängerung
8.1 Die Laufzeit ergibt sich aus der jeweiligen Online-Auswahl und der Auftragsbestätigung.
8.2 Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, läuft der Vertrag entweder über ein Vertragsjahr oder über drei Vertragsjahre.
8.3 Ist eine automatische Verlängerung vereinbart, verlängert sich der Vertrag um den ursprünglich gewählten Zeitraum, wenn er nicht mit einer Frist von sechs Monaten zum jeweiligen Laufzeitende in Textform gekündigt wird.
8.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
9. Vergütung und Preise
9.1 Es gelten die im Zeitpunkt der Bestellung auf der Website bzw. im Formular ausgewiesenen Preise.
9.2 Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer.
9.3 Monatlich ausgewiesene Preise sind laufzeitbezogene Partnerpreise für das jeweilige Vertragsjahr; einmalige Preise gelten für die konkret bezeichnete Einzelmaßnahme.
9.4 Die Gesamtvergütung ergibt sich aus der Auftragsbestätigung oder Rechnung.
10. Produktions-, Herstellungs- und Montagekosten
10.1 Herstellungs-, Produktions-, Druck-, Flock-, Montage- oder sonstige Umsetzungskosten der gebuchten Werbemittel fallen zusätzlich zur Grundvergütung beim Partner an, soweit sie nicht ausdrücklich in der Leistungsbeschreibung als enthalten ausgewiesen sind.
10.2 Der Partner kann hierfür eigene Dienstleister beauftragen, soweit dies mit dem Verein abgestimmt ist, oder sich geeignete Dienstleister durch den Verein vermitteln lassen.
10.3 Beauftragt der Verein auf Wunsch oder mit Zustimmung des Partners einen Dritten, trägt der Partner die dadurch entstehenden Kosten.
11. Rechnungsstellung und Zahlung
11.1 Die Rechnungsstellung erfolgt grundsätzlich zu Beginn des Vertragsjahres als Jahresrechnung.
11.2 Soweit der Verein eine monatliche Zahlweise zulässt, erfolgt ebenfalls eine Jahresrechnung; die monatlichen Teilbeträge sind jeweils spätestens bis zum dritten Werktag eines Monats zu zahlen.
11.3 Rechnungen werden in der Regel per PDF an die vom Partner angegebene Rechnungs-E-Mail-Adresse versandt.
11.4 Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
11.5 Gerät der Partner in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen. Der Verein ist in diesem Fall berechtigt, noch ausstehende Leistungen bis zum Ausgleich offener Forderungen zurückzuhalten.
11.6 Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Partner nur zu, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Verein anerkannt sind.
12. Datenlieferung und Freigaben
12.1 Der Partner liefert alle zur Durchführung der Leistung erforderlichen Daten, insbesondere Logos, Anzeigenlayouts, Druckdaten und sonstige Inhalte, in geeigneter druckfähiger Form, insbesondere als PDF/X, in den vom Verein geforderten Formaten.
12.2 Für Anzeigen im Stadionmagazin gilt, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist: Redaktionsbeiträge und Anzeigen sind spätestens drei Werktage vor dem jeweiligen Heimspiel bzw. Redaktionsschluss zu liefern.
12.3 Liefert der Partner Daten verspätet, unvollständig oder ungeeignet, verlängern sich Fristen entsprechend; Ansprüche des Partners wegen verspäteter Veröffentlichung oder Ausführung bestehen in diesem Fall nicht.
12.4 Der Partner ist für die inhaltliche Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit der gelieferten Inhalte verantwortlich.
13. Rechtegarantie und Freistellung
13.1 Der Partner sichert zu, dass er an allen von ihm gelieferten Logos, Texten, Bildern, Gestaltungen und sonstigen Inhalten die erforderlichen Rechte besitzt und dass deren Nutzung durch den Verein keine Rechte Dritter verletzt.
13.2 Der Partner stellt den Verein von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen oder nicht ausreichenden Berechtigung der vom Partner gelieferten Inhalte beruhen.
13.3 Die Freistellung umfasst auch die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.
14. Nutzungsrechte des Vereins
14.1 Der Partner räumt dem Verein für die Dauer des Vertrages das nicht ausschließliche Recht ein, Namen, Firma, Marken, Logos und sonstige Kennzeichen des Partners zur Durchführung der vereinbarten Leistungen zu nutzen.
14.2 Dies umfasst insbesondere die Nutzung in Vereinsmedien, auf der Website, in Social Media, im Stadionmagazin, in Druckprodukten, Audio-Durchsagen und sonstigen Kommunikationsmitteln des Vereins.
14.3 Eine darüberhinausgehende Nutzung bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
15. Vertraulichkeit und Kommunikation
15.1 Beide Parteien behandeln nicht offenkundige geschäftliche und vertragliche Informationen vertraulich.
15.2 Presse- oder Öffentlichkeitsarbeit über die Partnerschaft ist dem Verein grundsätzlich gestattet, soweit dem keine berechtigten Interessen des Partners entgegenstehen.
16. Haftung
16.1 Der Verein haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
16.2 Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Verein nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
16.3 Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei gesetzlich zwingender Haftung.
16.4 Der Partner übernimmt auf eigene Kosten die Versicherung sämtlicher von ihm eingebrachten Gegenstände oder Werbemittel, soweit er solche selbst stellt.
17. Datenschutz
17.1 Der Verein verarbeitet personenbezogene Daten des Partners zur Vertragsanbahnung, Vertragsdurchführung, Abrechnung und Kommunikation.
17.2 Einzelheiten ergeben sich aus den gesonderten Datenschutzhinweisen des Vereins, die im Zusammenhang mit dem Online-Formular abrufbar sind.
17.3 Soweit der Partner personenbezogene Daten Dritter an den Verein übermittelt, sichert er zu, hierzu berechtigt zu sein.
18. Schlussbestimmungen
18.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen mindestens der Textform, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.
18.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
18.3 Erfüllungsort und, soweit gesetzlich zulässig, Gerichtsstand ist Kirchheim/Heimstetten.
18.4 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An ihre Stelle tritt die Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt; Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.
