Bedingungen für Förderer, Gönner und Online-Unterstützer
1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für Unterstützungen von Privatpersonen über die Website des SV Heimstetten e.V., insbesondere für
- den Hoaschdeng-1967 Gönner-Club,
- Einzelspenden,
- Anträge auf Mitgliedschaft im Förderverein Jugendfußball des SV Heimstetten e.V.
- Anträge auf Mitgliedschaft im Förderkreis Fußball Heimstetten e.V.
2. Anbieter
SV Heimstetten e. V.
Am Sportpark 2
85551 Kirchheim bei München
Zum Impressum
Soweit ein Online-Antrag auf Mitgliedschaft im Förderverein gestellt wird, gelten ergänzend die Satzung und die Beitragsordnung des Fördervereins Jugendfußball des SV Heimstetten e.V. in ihrer jeweils gültigen Fassung. Zum Förderverein
Soweit ein Online-Antrag auf Mitgliedschaft im Förderverein gestellt wird, gelten ergänzend die Satzung und die Beitragsordnung des Förderkreis Fußball Heimstetten e.V. in ihrer jeweils gültigen Fassung. Satzungsformular als Button (noch zu erstellen / Satzung liegt mir aber noch nicht vor)
3. Unterstützungsformen
Die Website kann insbesondere folgende Unterstützungsformen anbieten:
- Gönner-Club mit wiederkehrenden oder jährlichen Förderbeiträgen,
- Einzelspenden,
- Mitgliedschaft in einem Förderverein mit jährlichem Mitgliedsbeitrag und gegebenenfalls Aufnahmegebühr.
4. Zustandekommen des Vertrags / der Unterstützung
4.1 Durch das Absenden des Online-Formulars gibt der Nutzer ein verbindliches Angebot auf Abschluss der gewählten Unterstützungsform ab.
4.2 Der SV Heimstetten e.V. bzw. der Förderverein bestätigt zunächst den Eingang elektronisch.
4.3 Ein Vertrag über den Gönner-Club oder eine sonstige entgeltliche Förderzusage kommt erst mit gesonderter Bestätigung in Textform oder mit Beginn der Vertragsdurchführung zustande.
4.4 Ein Antrag auf Mitgliedschaft im Förderverein stellt zunächst einen Mitgliedschaftsantrag dar. Die Mitgliedschaft kommt erst zustande, wenn der Antrag nach Maßgabe der Satzung angenommen wird.
5. Beiträge / Zahlungen
5.1 Die Höhe der Beiträge ergibt sich aus dem Online-Formular.
5.2 Soweit SEPA-Lastschrift vorgesehen ist, erfolgt der Einzug entsprechend der im Formular gewählten Zahlungsweise.
5.3 Fälligkeit und Einzugszeitpunkt richten sich nach der jeweiligen Unterstützungsform und den im Formular angegebenen Bedingungen.
5.4 Bei fehlgeschlagenen Lastschriften kann der Verein bzw. Förderverein die dadurch entstehenden Fremdkosten weiterbelasten, soweit der Unterstützer die Rücklastschrift zu vertreten hat.
6. Gönner-Club
6.1 Der Gönner-Club dient der freiwilligen, finanziellen Unterstützung der Vereinsarbeit und der Mission Bayernliga-Meister 2030.
6.2 Soweit eine wiederkehrende Unterstützung gewählt wird, läuft diese bis auf Widerruf / Kündigung mit der im Formular vorgesehenen Zahlungsweise.
6.3 Der Unterstützer kann eine wiederkehrende Förderung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in Textform beenden, soweit keine Mindestlaufzeit vereinbart wurde.
7. Einzelspenden
7.1 Einzelspenden erfolgen freiwillig und ohne Anspruch auf eine konkrete Gegenleistung.
7.2 Soweit steuerlich und rechtlich zulässig, können Zuwendungsbestätigungen / Spendenbescheinigungen ausgestellt werden.
7.3 Ein Anspruch auf Ausstellung einer bestimmten steuerlichen Bescheinigung besteht nur im gesetzlichen Rahmen.
8. Förderverein
8.1 Für den Förderverein gelten ergänzend die Satzung und die Beitragsordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung.
8.2 Der Antragsteller erkennt diese Unterlagen mit Antragstellung an.
8.3 Satzung und Beitragsordnung sind vor Antragstellung online abrufbar und werden auf Wunsch zur Verfügung gestellt.
8.4 Die Mitgliedschaft beginnt erst mit Annahme des Antrags durch den Förderverein.
9. Kommunikation
Der Verein bzw. Förderverein ist berechtigt, im Zusammenhang mit der Unterstützung oder Mitgliedschaft per E-Mail, Post oder Telefon zu kommunizieren, soweit dies zur Abwicklung erforderlich ist.
10. Haftung
Der Verein bzw. Förderverein haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Pflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Zwingende gesetzliche Haftungsregeln bleiben unberührt.
11. Datenschutz
Es gelten die jeweils einschlägigen Datenschutzhinweise, die im Zusammenhang mit dem Formular abrufbar sind.
12. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
